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Hat das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz eigentlich überhaupt nichts gebracht?
Diese Frage muss ich mir aus professionellen Gründen derzeit stellen. Ich habe letztes Jahr viele Accessibility-Audits gemacht. Viele Issues gemeldet. Viele davon mit höchster Priorität.
Heute schaute ich mir aus Neugierde einige der Produkte nochmal an um zu sehen was daraus geworden ist. Wurden die gemeldeten Probleme behoben? Gibt es Neue?
Das Ergebnis: in drei von drei getesteten Fällen gibt es nach wie vor gravierende Probleme mit der Barrierefreiheit. Zwei Probleme sind lange bekannt, das dritte ist neu. In allen Fällen sind das keine kleinen Problemchen, sondern Probleme die jede*r Tester*in sofort finden würde und die die grundlegende Benutzung des Produkts verhindern. (Ich kann aus Datenschutz keine Details nennen, aber macht den Test einfach mal selbst.)
Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz scheint also, Stand jetzt, ein reiner Papiertiger zu sein (hier bitte KI-Bild eines Papiertigers einsetzen, jk), der zwar initial ein bisschen für Unruhe gesorgt hat, aber jetzt aufgrund fehlender Durchsetzung und Vermeidung von Strafen von den Risikomanagement-Abteilungen dieses Landes ignoriert wird. Gibt ja keinen Grund zur Sorge, wenn keine Strafen drohen. Nicht wahr?
Solange die „Marktüberwachungsstelle der Länder für die Barrierefreiheit von Produkten und Dienstleistungen“ keine konkreten Informationen zu Meldungen und deren Behebung und ggf. ausgesprochener Strafen veröffentlicht, ist es auch unmöglich zu wissen, ob überhaupt etwas im Hintergrund passiert, außer Papiergeschiebe.
In den Antworten (Stand 27.07.2026) wird auf die Ursprungsfrage nicht eingegangen. Die Behörde kommuniziert auffallend ausweichend. Man möchte es fast Derailing nennen. Statt die konkrete Ursprungsfrage zu beantworten, scheint die Diskussion auf Gebührenordnungen und mutmaßliche Motive der Antragstellerin verschoben zu werden um sich mit der eigentlichen Frage möglichst wenig befassen zu müssen.
In Österreich ist man schon viel weiter. Da wurden zum Jahrestag des Gesetzes schon erste Zahlen veröffentlicht. Fazit: 84 Verfahren eröffnet, 48 Hinweise geprüft, 74 Verfahren anhängig, 36 Verfahren von Amts wegen eingeleitet. Hauptbranche: Banken. Bislang noch keine Strafen verhängt. Auch wenn das nach wenig klingt, wird hier tatsächlich was getan und offengelegt. Und jetzt wir!
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