Der Papiertiger Barrierefreiheitsstärkungsgesetz

Hat das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz eigentlich überhaupt nichts gebracht?

Diese Frage muss ich mir aus professionellen Gründen derzeit stellen. Ich habe letztes Jahr viele Accessibility-Audits gemacht. Viele Issues gemeldet. Viele davon mit höchster Priorität.

Heute schaute ich mir aus Neugierde einige der Produkte nochmal an um zu sehen was daraus geworden ist. Wurden die gemeldeten Probleme behoben? Gibt es Neue?

Das Ergebnis: in drei von drei getesteten Fällen gibt es nach wie vor gravierende Probleme mit der Barrierefreiheit. Zwei Probleme sind lange bekannt, das dritte ist neu. In allen Fällen sind das keine kleinen Problemchen, sondern Probleme die jede*r Tester*in sofort finden würde und die die grundlegende Benutzung des Produkts verhindern. (Ich kann aus Datenschutz keine Details nennen, aber macht den Test einfach mal selbst.)

Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz scheint also, Stand jetzt, ein reiner Papiertiger zu sein (hier bitte KI-Bild eines Papiertigers einsetzen, jk), der zwar initial ein bisschen für Unruhe gesorgt hat, aber jetzt aufgrund fehlender Durchsetzung und Vermeidung von Strafen von den Risikomanagement-Abteilungen dieses Landes ignoriert wird. Gibt ja keinen Grund zur Sorge, wenn keine Strafen drohen. Nicht wahr?

Solange die „Marktüberwachungsstelle der Länder für die Barrierefreiheit von Produkten und Dienstleistungen“ keine konkreten Informationen zu Meldungen und deren Behebung und ggf. ausgesprochener Strafen veröffentlicht, ist es auch unmöglich zu wissen, ob überhaupt etwas im Hintergrund passiert, außer Papiergeschiebe.

Überzeugt mich gerne vom Gegenteil.


Nachtrag (selber Tag):

Es ist recht schwer zu ertragen, wenn man lesen muss, wie die „Marktüberwachungsstelle der Länder für die Barrierefreiheit von Produkten und Dienstleistungen“ mit Anfragen zur konkreten Arbeit umgeht. Die Menschen denen Barrierefreiheit am Herzen liegt wollen wissen, was die Behörde überhaupt konkret arbeitet.

In den Antworten (Stand 27.07.2026) wird auf die Ursprungsfrage nicht eingegangen. Die Behörde kommuniziert auffallend ausweichend. Man möchte es fast Derailing nennen. Statt die konkrete Ursprungsfrage zu beantworten, scheint die Diskussion auf Gebührenordnungen und mutmaßliche Motive der Antragstellerin verschoben zu werden um sich mit der eigentlichen Frage möglichst wenig befassen zu müssen.

Strohmann ick hör dir trapsen. Ach Mann.


Nachtrag 28.07.2026

In Österreich ist man schon viel weiter. Da wurden zum Jahrestag des Gesetzes schon erste Zahlen veröffentlicht. Fazit: 84 Verfahren eröffnet, 48 Hinweise geprüft, 74 Verfahren anhängig, 36 Verfahren von Amts wegen eingeleitet. Hauptbranche: Banken. Bislang noch keine Strafen verhängt. Auch wenn das nach wenig klingt, wird hier tatsächlich was getan und offengelegt. Und jetzt wir!


Nachtrag 24.09.2026

Mittlerweile wurden Zahlen veröffentlicht. Diese erscheinen sehr gering zu sein, aber sie sind offiziell. Stand 07.08.2026.

Kategorie Summe
Meldungen nach §14 BFSG 407
abgeschlossene Fälle nach Meldungen §14 BFSG 257
Meldungen nach §16/17 BFSG 80
Anzahl eingeleiteter/geplanter technischer Prüfungen 377
Mitwirkung an Schlichtungsverfahren 4
Anträge nach §32 BFSG oder Hinweise durch Verbraucher 194
abgeschlossene Fälle (Hinweise oder Anträge nach §32 BFSG) 41
Zahl der Anfragen von WA und anderen Personen 133
Zahl der abgeschlossenen Anfragen von WA und anderen Personen 122
Portrait of Moritz Glantz

👋 Moritz Glantz is my name…

…and I am an Specialist for Web Accessibility and UX-Engineer with over 20 years of experience, by day and a podcaster by night.

I help organizations build accessible websites by offering talks about accessibility, workshops & trainings, accessibility reviews and developing strategies for developers and management.

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